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Energiesparverordnung/Energieausweis PDF  | Drucken |

Neue Energiesparverordnung für Alt- und Neubauten

Mit der Energiesparverordnung (EnEV) werden bei Neubauten Niedrigenergiehäuser zum Standard. Sie tritt zum 1. Februar 2002 in Kraft, soll den Energiebedarf um rund 30% senken und stützt sich sowohl auf europäische als auch auf nationale Normen. Die Qualität des Heizsystems und die Dichtheit des Gebäudes sollen nach Vorstellung des Gesetzgebers zukünftig gleichermaßen zur Senkung des Heizbedarfs beitragen.

Mit welchen Maßnahmen der Bauherr die Reduktion des Heizbedarfs erreicht, lässt die EnEV allerdings offen. Er kann einerseits auf sparsame Heizungstechniken setzen oder aber andererseits durch gezielte Maßnahmen zum Wärmeschutz den Verbrauch senken.

Bei Altbauten ist keine Nachrüstpflicht vorgesehen, wenn das Gebäude nicht mehr als zwei Wohneinheiten umfasst und eine davon vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Sollte allerdings ein Verkauf der Immobilie anstehen, muss diese auf den EnEV-Standard gebracht werden. Dies kann der Eigentümer durch den Austausch der Heizanlage oder auch durch nachträgliches Dämmen der Geschossdecken erreichen. Die Frist, um einen Altbau gemäß der EnEV nachzurüsten, beträgt fünf Jahre ab dem Erwerb der Immobilie. Weitere Informationen zu EnEV finden Sie im Internet unter www.enev-online.de.

Erläuterung der Arten von Energieausweisen:

Bedarfsorientierter Energieausweis (Ausweis nach Energiebedarf)

Für den bedarfsorientierten Energieausweis wird, in einem vorgegebenen Berechnungsverfahren, der Energiebedarf des Gebäudes berechnet.
Grundlagen für die Berechnung sind:

  • beheiztes Gebäudevolumen
  • Bauteilflächen (Fenster/Türen, Decken, Außenwände, Dachflächen)
  • Klimadaten
  • Lage des Gebäudes
  • Luftwechselrate (Ermittlung durch Blower Door Test)
  • solare Gewinne (falls vorhanden)
  • Art und Konstruktion von Bauteilen

Verbrauchsorientierter Energieausweis (Ausweis nach Energieverbrauch)

Für den verbrauchsorientierten Energieausweis wird auf der Grundlage der letzten 3 Jahre, der Energieverbrauch, unter Berücksichtigung eines witterungsbereinigten Energieverbrauchskennwert, berechnet.
Grundlagen für die Berechnung sind:

  • Verbrauchsmessungen
  • Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen
  • Abrechnungen von Energielieferanten

Beide Arten des Energieausweises gelten jeweils für das gesamte Gebäude.

 

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